BVLOS-Droneoperationen: Klassen-IV-Pilotenausbildung und -Zertifizierung

Was sind die Anforderungen für das Erhalt einer Drone-Lizenz? 1. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein, aber noch nicht 60 Jahre alt sein und einen gültigen Ausweis besitzen; 2. Sie sollten straffreie Vergangenheit haben, keine Geschichte von Fehlverhalten und keine strafbaren Vorstrafen in den letzten drei Jahren; 3. Gesundheitliche Voraussetzungen: Ihre korrigierte Sehschärfe muss 1,0 oder besser sein, Farbenblindheit oder Farbenschwäche ist ausgeschlossen. Außerdem dürfen Sie keine ansteckenden Krankheiten, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Störungen, körperliche Behinderungen oder andere medizinische Probleme haben, die sich negativ auf sichere Flüge auswirken könnten.

BVLOS Drone Operations: Class IV Pilot Training and Certification
BVLOS Drone Operations: Klassen-IV-Pilotenausbildung und -Zertifizierung

0 oder besser, mit keiner Farbenblindheit oder Farbschwäche. Außerdem dürfen Sie keine ansteckenden Krankheiten, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Erkrankungen, körperliche Einschränkungen oder andere medizinische Probleme haben, die die sichere Flugfähigkeit beeinträchtigen könnten.

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By Susan Harrison

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33 thoughts on “BVLOS-Drone-Operationen: Klass IV Pilotenausbildung und -zertifizierung”
  1. Interessanter Artikel! Die Altersgrenze von 60 Jahren finde ich etwas überraschend – gibt es dafür besondere Gründe? Die Gesundheitsanforderungen klingen aber nachvollziehbar, vor allem die Sehstärke ist ja wirklich wichtig beim Drohnenflug.

    1. Vielen Dank für Ihren Kommentar! Die Altersgrenze von 60 Jahren basiert auf statistischen Daten zur Reaktionsfähigkeit und Versicherungsrichtlinien, wobei Ausnahmen bei guter Gesundheit möglich sind. Ich persönlich finde es auch etwas streng, aber Sicherheit steht hier natürlich an erster Stelle. Freut mich, dass Ihnen die Gesundheitsanforderungen sinnvoll erscheinen!

  2. Interessant, dass man für die Drohnenlizenz nicht älter als 60 sein darf – das war mir neu! Die Gesundheitsanforderungen sind aber nachvollziehbar, besonders die Sache mit der Sehstärke. Wäre cool, wenn ihr noch mehr über die praktische Ausbildung schreiben würdet.

  3. Interessant, dass man für die Drohnenlizenz nicht älter als 60 sein darf – das wusste ich noch nicht! Die Gesundheitsvorgaben finde ich aber sinnvoll, vor allem die klaren Regelungen zu Sehstärke und Krankheiten. Wäre cool, wenn der Artikel noch mehr Details zur praktischen Ausbildung hätte.

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